Nach oben

Gebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen

(Kraftfahrzeuge und Anhänger)
Unverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V. (ZDK) - Stand: 08/2026

I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und
Pflichten des Käufers

1. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis 1 O Tage, bei
Nutzfahrzeugen bis 2 Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist
abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung
des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der
jeweils genannten Fristen in Textform bestätigt oder die Lieferung
ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller
unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht
annimmt.
2. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus
dem Kaufvertrag bedürfen der Zustimmung des Verkäufers in
Textform.
Dies gilt nicht für einen auf Geld gerichteten Anspruch des Käufers
gegen den Verkäufer.
Für andere Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer bedarf
es der vorherigen Zustimmung des Verkäufers dann nicht,
wenn beim Verkäufer kein schützenswertes Interesse an einem
Abtretungsausschluss besteht oder berechtigte Belange des
Käufers an einer Abtretbarkeit des Rechtes das schützenswerte
Interesse des Verkäufers an einem Abtretungsausschluss
überwiegen.

II. Zahlung
1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe
des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung
der Rechnung zur Zahlung fällig.
2. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann
aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten
ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Hiervon ausgenommen
sind Gegenforderungen des Käufers aus demselben
Kaufvertrag. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend
machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis
beruht.

III. Lieferung und Lieferverzug
1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich
vereinbart werden können, sind in Textform anzugeben.
Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.
2. Der Käufer kann zehn Tage, bei Nutzfahrzeugen zwei Wochen,
nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder
einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern, zu
liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer
in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens,
beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit
des Verkäufers auf höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises.
3. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/
oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er
dem Verkäufer nach Ablauf der betreffenden Frist gemäß
Ziffer 2, Satz 1 dieses Abschnitts eine angemessene Frist zur
Lieferung setzen.
Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung,
beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf
höchstens 1 O % des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer
eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlichrechtliches
Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei
Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder
selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche
bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung
durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten
Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn
der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
4. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist
überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten
des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die
Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2, Satz 3
und Ziffer 3 dieses Abschnitts.
5. Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse dieses
Abschnitts gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fah rlässigen
oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers,
seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen
beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit.
6. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten
eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes
Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand
zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten
Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 4 dieses
Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der
durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen
entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von
mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.

IV. Abnahme
1 . Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von
acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen.
Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen
gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
2. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 1 0 %
des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger
anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist
oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder
überhaupt kein Schaden entstanden ist.

V. Eigentumsvorbehalt
1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer
aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen
Eigentum des Verkäufers.
Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts,
ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer,
der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner
gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt,
bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen
des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden
Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang
mit dem Kauf zustehenden Forderungen.
Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf
den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche
mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende
Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen
aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene
Sicherung besteht.
Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht
zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II dem Verkäufer
zu.
2. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen
nicht oder nicht vertragsgemäß, kann der Verkäufer
vom Vertrag zurücktreten und/oder bei schuldhafter Pflichtverletzung
des Käufers Schadensersatz statt der Leistung verlangen,
wenn er dem Käufer erfolglos eine angemessene Frist zur
Leistung bestimmt hat, es sei denn, die Fristsetzung ist entsprechend
den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich.
3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über
den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich
eine Nutzung einräumen.

VI. Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel
1. Sofern der Käufer ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist,
kann eine Verkürzung der zweijährigen Verjährungsfrist für
Sachmängel und Rechtsmängel auf nicht weniger als ein Jahr
ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Käufer nur wirksam
vereinbart werden, wenn der Käufer vor Abgabe seiner
Vertragserklärung von der Verkürzung der Verjährungsfrist eigens
in Kenntnis gesetzt und die Verkürzung im Vertrag ausdrücklich
und gesondert vereinbart wird.
Ist der Käufer ein Verbraucher und wird Nacherfüllung gemäß
§ 439 BGB durch Nachbesserung (Mängelbeseitigung) geleistet,
verlängert sich die Verjährungsfrist einmalig um zwölf
Monate für den Kaufgegenstand.
Für Sach- und Rechtsmängel an Waren mit digitalen Elementen
gelten für die digitalen Elemente nicht die Bestimmungen
dieses Abschnittes, sondern die gesetzlichen Regelungen.
2. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts,
ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer,
der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner
gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt,
erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sach- und
Rechtsmängelansprüche.
Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die auf einer grob
fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des
Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen
beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper
oder Gesundheit.
3. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für
einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht
wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt:
Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher
Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer
nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung
der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung
ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen
Schaden begrenzt.
Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen
Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des
Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte
Schäden.
Dies gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder
vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines
gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen
sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
4. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine
etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen
eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines
Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
5. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes:
a) Für die im Rahmen einer Mängelbeseitigung eingebauten Teile
kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes
Sachmängelansprüche auf Grund des Kaufvertrages
geltend machen.
b) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.

VII. Haftung für sonstige Ansprüche
1. Für sonstige Ansprüche des Käufers, die nicht in Abschnitt VI.
,,Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel" geregelt sind,
gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt III „Lieferung
und Lieferverzug" abschließend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche
gegen den Verkäufer gelten die Regelungen
in Abschnitt VI. ,,Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel",
Ziffer 3 und 4 entsprechend.
3. Wenn der Käufer ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist
und Vertragsgegenstand auch die Bereitstellung digitaler Inhalte
oder digitaler Dienstleistungen ist, wobei das Fahrzeug seine
Funktion auch ohne diese digitalen Produkte erfüllen kann,
gelten für diese digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen
die gesetzlichen Vorschriften der §§ 327 ff BGB.

VIII. Gerichtsstand
1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus
der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel-
und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand
der Sitz des Verkäufers.
2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss
seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem
Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort
zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem
Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.

IX. Außergerichtliche Streitbeilegung
1. Kfz-Schiedsstellen
a) Führt der Kfz-Betrieb das Meisterschild „Meisterbetrieb der KfzInnung"
oder das Basisschild „Mitgliedsbetrieb der Kfz-Innung",
können die Parteien bei Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag
über gebrauchte Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht
von nicht mehr als 3,5 t - mit Ausnahme über den Kaufpreis
- die für den Sitz des Verkäufers zuständige Kfz-Schiedsstelle
anrufen. Die Anrufung muss unverzüglich nach Kenntnis
des Streitpunktes, spätestens einen Monat nach Ablauf der
Verjährungsfrist für Sach- und Rechtsmängel gern. Abschnitt
VI. durch Einreichung eines Schriftsatzes (Anrufungsschrift) bei
der Kfz-Schiedsstelle erfolgen.
b) Durch die Entscheidung der Kfz-Schiedsstelle wird der
Rechtsweg nicht ausgeschlossen.
c) Durch die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist die Verjährung für
die Dauer des Verfahrens gehemmt.
d) Das Verfahren vor der Kfz-Schiedsstelle richtet sich nach deren
Geschäfts- und Verfahrensordnung, die den Parteien auf Verlangen
von der Kfz-Schiedsstelle ausgehändigt wird.
e) Die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist ausgeschlossen, wenn
bereits der Rechtsweg beschritten ist. Wird der Rechtsweg
während eines Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt die
Kfz-Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein.
f) Für die Inanspruchnahme der Kfz-Schiedsstelle werden Kosten
nicht erhoben.
2. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
(VSBG)

Der Verkäufer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren
vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG
teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

Logo Peugeot
Logo Mitsubishi

Autohaus Fröhlich GmbH

Ostendstr. 154
90482 Nürnberg
Telefon: 0911 - 95 40 840

 

Verkauf
Mo - Fr  08:30 - 18:00 Uhr
Sa  09:00 - 14:00 Uhr
   
Service
Mo - Fr  07:30 - 17:30 Uhr
Sa¹  09:00 - 13:00 Uhr
Teile & Zubehör
Mo - Do  07:45 - 17:00 Uhr
Fr  09:45 - 15:30 Uhr
Sa¹  09:00 - 13:00 Uhr

¹ Hinweis: Samstags gelten saisonale Öffnungszeiten.

In den Monaten Januar, Februar und August sowie bis Mitte September bleiben Service und Teile & Zubehör samstags geschlossen.

Bitte beachten Sie: Öffnungszeiten können abweichen.
Wir empfehlen eine vorherige Terminvereinbarung.

Logo Peugeot

Autohaus Fröhlich GmbH

Gustav-Adolf-Str. 135
90441 Nürnberg
Telefon: 0911 - 95 40 80

 

Verkauf
Mo - Fr  08:30 - 18:00 Uhr
Sa  09:00 - 14:00 Uhr
   
Service
Mo - Fr  07:15 - 17:15 Uhr
Sa¹  09:00 - 13:00 Uhr
Teile & Zubehör
Mo - Do  07:15 - 17:00 Uhr
Fr  07:15 - 15:00 Uhr
Sa¹  09:00 - 13:00 Uhr

¹ Hinweis: Samstags gelten saisonale Öffnungszeiten.

In den Monaten Januar, Februar und August sowie bis Mitte September bleiben Service und Teile & Zubehör samstags geschlossen.

Bitte beachten Sie: Öffnungszeiten können abweichen.
Wir empfehlen eine vorherige Terminvereinbarung.

Logo Peugeot

Autohaus Hebeisen

Drahthammerstraße 31
92224 Amberg
Telefon: 09621 - 78 690

 

Verkauf
Mo - Do 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 17:45 Uhr
Fr 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 17:00 Uhr
Sa 09:00 - 12:00 Uhr  
Service
Mo - Fr 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 17:00 Uhr
Sa geschlossen
Teile & Zubehör
Mo - Do 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 17:00 Uhr
Fr 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr
Sa geschlossen  

 

Bitte beachten Sie: Öffnungszeiten können abweichen.
Wir empfehlen eine vorherige Terminvereinbarung.